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VW ID.Buzz

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Der Volkswagenkonzern hat soeben den neuen voll elektrischen ID.Buzz als Bulli-Nachfolger präsentiert.

150 kW und ein Akku mit 111 kWh beschleunigen die spacige und bunte Knutschkugel mit 2.350 kg die optisch aus einer Pixar Produktion stammen könnte auf maximal 145 km/h. Ein wenig kürzer als der Vorgänger aber es wird vermutlich noch eine Langversion nachgereicht.

Ab September 2022 soll es den ID.Buzz auch bei uns in Österreich geben.

 

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Xpeng Drone als Ersatz für das Auto

Der chinesische Elektrofahrzeugproduzent Xpeng scheint seinen eigenen Produkten Konkurrenz zu machen und möchte hoch hinaus. Er zeigt eine kleine aber recht beeindruckende Drone im Testbetrieb bei der der Testflieger im völligen Vertrauen zum Gerät nicht einmal einen Helm verwendet:

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Das elektrische Einrad und die gesetzliche Unfallversicherung

Eine Person fährt mit dem elektrischen Einrad in die Firma und verletzt sich am Weg zum Arbeitsplatz ohne fremden Einfluß so schwer an der Hand, dass eine Erwerbsminderung von 20% vorliegt. Der Verletzte möchte den Unfall als Dienstunfall geltend machen, da er ja auf dem Weg in die Firma geschehen ist, dies wird jedoch von der AUVA abgelehnt. Der Rechtsstreit eskaliert und geht bis zum Obersten Gerichtshof. Dieser hat nun folgendes entschieden:

Prinzipiell steht dem Versicherten die Wahl des Verkehrsmittels zum Arbeitsplatz völlig frei. Allerdings unterscheidet die gesetzliche Unfallversicherung zwischen Fortbewegungsmittel und Sportgerät. Der Oberste Gerichtshof hat in seinem Urteil nun festgestellt, dass es sich versicherungstechisch bei einem elektrischen Einrad um ein Sportgerät handelt dessen Benutzung einem erhöhten Risiko unterliegt. Das Eingehen eines Risikos ist allerdings bei Fahrten zum oder vom Arbeitsplatz zu vermeiden weshalb der Unfall nicht als Dienstunfall angesehen werden kann.

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Ausgeführt wurde weiters, dass als Anhaltspunkt ob es sich bei einem Gerät um ein Fortbewegungsmittel oder um ein Sportgerät handelt die Straßenverkehrsordnung als Anhaltspunkt herangezogen werden kann. Vorwiegend zur Verwendung außerhalb der Fahrbahn bestimmte Kleinfahrzeuge und fahrzeugähnliches Spielzeug sind vom Fahrzeugbegriff nicht umfasst. Somit betrifft dies Skateboards, Hoverboards, Scooter, Miniscooter und auch Einräder und zwar unabhängig davon ob elektrisch angetrieben oder nicht.

Ein Fahrrad wurde vom Obersten Gerichtshof als geeignetes Fortbewegungsmittel für Fahrten vom und zum Arbeitsplatz bestätigt.

Die Zukunft wird somit zeigen wie der OGH wirklich entscheidet, wenn der erste E-Scooter Fahrer ein ähnliches Schicksal erleidet?

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Toyota i-Road

Die Vorzüge eines zweisitzigen Autos und die Wendigkeit eines Zweirades bietet die Firma Toyota mit dem neuen Toyota i-Road. Somit eigentlich die ideale Lösung für den urbanen Raum.

toyota-i-road-electric-car-mobility-funshop-vienna-austriaDas PMV (Personal Mobility Vehicle) ist mit nur 2,35 m Länge und einer Breite von 87 cm der ideale Stadtflitzer. 2 Radnaben-Elektromotore mit jeweils 1,9 kW (2,6 PS) reichen für maximal 45 km/h und eine Reichweite von bis zu 50 km. Dann muss der i-Road an die normale Haushaltssteckdose und ist nach 3 Stunden wieder voll aufgeladen.

Nach einer etwas längeren Entwicklungsphase und der Präsentation im Jahr 2013 rollen nun die ersten Toyota i-Road durch Berlin und werden dort im Alltagsverkehr getestet.

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Der Segway S-Pod

Der Segway S-Pod ist die neue, revolutionäre Art der elektrischen Fortbewegung. Wer den süßen Disney-Film Walle – Der letzte räumt die Erde auf gesehen hat, kennt dieses Transportmittel ja schon. Ein bequemer Sitz gleitet durch die Raumstation und befördert damit den Benutzer von A nach B. Sollte dieser Personal Transporter beim Fahren zu langweilig werden, kann man währenddessen noch Nachrichten, Spiele oder die Kommunikation mit dem Tablet abrufen.

Was Disney, Pixar und Apple 2008 gemeinsam erfunden haben, setzt Segway nun in die Realität um. Noch gibt es nur einen Prototypen auf der CES 2020 aber das Sereingerät des Segway S-Pod soll bis 2021 auf den Markt kommen.

Gesteuert wird der neue Segway S-Pod über einen kleinen Joystick auf der rechten Seite oder über die Segway-App. Der Segway S-Pod soll in der fertigen Version 38 km/h schnell sein (für uns eher unglaubwürdig, da bis jetzt jeder Segway und Ninebot aus Sicherheitsgründen bei 20-22 km/h abgeriegelt wird), eine Reichweite bis zu 70 km haben, eine Höhe von 152 cm, ein Leergewicht von 136 kg und für Personen (oder vielleicht auch Waren) bis zu 120 kg geeignet sein.

Dieses neue Fortbewegungsmittel fasziniert uns derartig, dass wir den Segway S-Pod sicher im FunShop Wien anbieten werden sobald er verfügbar ist!