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Scubajet Pro – elektrische Tauchscooter und SUP-Antriebe

Versteckt in Kärnten, hat das österreichische Unternehmen Scubajet den weltweit kleinsten und vielseitigsten Jetantrieb in seiner neuen Pro Version präsentiert.

scubajet-pro-200-dive-package-electric-water-scooter-dive-batterieGeeignet sowohl für Schwimmer, Taucher, SUP-Board Besitzer und Kajakfahrer ist das modulare System ideal für den Vortrieb im und auf dem Wasser geeignet. Ein geringes Gewicht von 3 bis 4,5 kg und eine Laufzeit bis zu 4 Stunden je nach gewählter Akkukapazität sind konkurrenzlos. Je nach gewählter Gehäuselänge kann der Scubajet mit einem Hochleistungsakku mit 200 oder 400 Wh ausgestattet werden und für Taucher die gerne fliegen möchten gibt es die Option der flugtauglichen und zusammensteckbaren 100 Wh Akkus die problemlos in jedes Flugzeug mitgenommen werden dürfen.

 

Natürlich haben wir als FunShop Wien diese genialen Geräte schon in unser Sortiment aufgenommen und sie finden sie hier bei uns im Onlineshop.

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VELLO Bike

Der österreichische Radhersteller Vello hat ein neues leichtes, rekuperierendes und auch faltbares E-Bike im Sortiment. Mit nur 13,9 kg und einem Faltmaß von 57 x 79 x 29 cm ist das Bike+ von Vello recht einzigartig und wird nur vom Bike+ Titan aus dem eigenen Haus mit 12,9 kg übertroffen.

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Mit 250 Watt sind unterstützte 50 km mit bis zu 25 km/h oder freien 40 km/h beim Modell mit Schlumpf Speed Drive möglich. Los geht es bei den E-Bikes von Vello bei EUR 2.990 allerdings ist die Lieferzeit derzeit ein wenig länger und man sollte auf jeden Fall mit 3 Monaten rechnen.

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Evolve Hadean

Der australische Hersteller Evolve, der hochqualitative elektrische Longboards produziert wird ein neues Produkt mit dem Namen Hadean in den schon bekannten Ausführungen Bamboo und Carbon heraus zu bringen:

Mit 2*3000 Watt, einer Geschwindigkeit von 50 km/h, einer Reicheweite bis zu 65 km sowie im Board integriertem Licht setzt Evolve neue Maßstäbe in der Preisklasse von EUR 2.499,- bis 3.099,-.

Die neuen Evolve Hadean Longboards sind schon bei uns im Webshop zu sehen und auch bestellbar. Die erste Lieferung erfolgt im September.

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Xpeng Drone als Ersatz für das Auto

Der chinesische Elektrofahrzeugproduzent Xpeng scheint seinen eigenen Produkten Konkurrenz zu machen und möchte hoch hinaus. Er zeigt eine kleine aber recht beeindruckende Drone im Testbetrieb bei der der Testflieger im völligen Vertrauen zum Gerät nicht einmal einen Helm verwendet:

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Das elektrische Einrad und die gesetzliche Unfallversicherung

Eine Person fährt mit dem elektrischen Einrad in die Firma und verletzt sich am Weg zum Arbeitsplatz ohne fremden Einfluß so schwer an der Hand, dass eine Erwerbsminderung von 20% vorliegt. Der Verletzte möchte den Unfall als Dienstunfall geltend machen, da er ja auf dem Weg in die Firma geschehen ist, dies wird jedoch von der AUVA abgelehnt. Der Rechtsstreit eskaliert und geht bis zum Obersten Gerichtshof. Dieser hat nun folgendes entschieden:

Prinzipiell steht dem Versicherten die Wahl des Verkehrsmittels zum Arbeitsplatz völlig frei. Allerdings unterscheidet die gesetzliche Unfallversicherung zwischen Fortbewegungsmittel und Sportgerät. Der Oberste Gerichtshof hat in seinem Urteil nun festgestellt, dass es sich versicherungstechisch bei einem elektrischen Einrad um ein Sportgerät handelt dessen Benutzung einem erhöhten Risiko unterliegt. Das Eingehen eines Risikos ist allerdings bei Fahrten zum oder vom Arbeitsplatz zu vermeiden weshalb der Unfall nicht als Dienstunfall angesehen werden kann.

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Ausgeführt wurde weiters, dass als Anhaltspunkt ob es sich bei einem Gerät um ein Fortbewegungsmittel oder um ein Sportgerät handelt die Straßenverkehrsordnung als Anhaltspunkt herangezogen werden kann. Vorwiegend zur Verwendung außerhalb der Fahrbahn bestimmte Kleinfahrzeuge und fahrzeugähnliches Spielzeug sind vom Fahrzeugbegriff nicht umfasst. Somit betrifft dies Skateboards, Hoverboards, Scooter, Miniscooter und auch Einräder und zwar unabhängig davon ob elektrisch angetrieben oder nicht.

Ein Fahrrad wurde vom Obersten Gerichtshof als geeignetes Fortbewegungsmittel für Fahrten vom und zum Arbeitsplatz bestätigt.

Die Zukunft wird somit zeigen wie der OGH wirklich entscheidet, wenn der erste E-Scooter Fahrer ein ähnliches Schicksal erleidet?