Vom 10.8.2022:
Uns wurde berichtet, dass erstmals elektrische Longboardfahrer auf der Donauinsel von der Polizei angehalten wurden, bezüglich Leistung und Geschwindigkeit der verwendeten Produkte befragt wurden, die persönlichen Daten aufgenommen wurden und es angeblich zu einer Anzeige kommen soll.
Wir haben dazu das zuständige Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie nach der aktuellen Rechtslage befragt: Das Gesetzeslage sieht ein Skateboard oder ein Longboard als ein vorwiegend zur Verwendung außerhalb der Fahrbahn bestimmtes Kleinfahrzeug im Sinne der Straßenverkehrsordnung. Leistung und Bauartgeschwindigkeit sind rechtlich nicht relevant. Erlaubt ist die Benützung von Gehsteigen und Gehwegen mit Schrittgeschwindigkeit wenn hierdurch weder der Verkehr auf der Fahrbahn noch Fußgänger:innen gefährdet oder behindert werden. Verhaltensvorschriften gelten wie für Fußgänger:innen gemäß § 76 StVO.
Hier das Schreiben vom 31.5.2022:
Es gilt hier ab zu warten ob Anzeige erstattet wird und welchen Inhalt diese haben wird.