E-Bike & Co im Ausland

Wie lauten eigentlich die Vorschriften für Elektrofahrräder, E-Scooter oder rechtlich gleichgesetzte Geräte (z.B. Scuddy Light) im benachbarten Ausland?

Elektrofahrräder, E-Bikes, E-Scooter oder Pedelecs sind in Österreich rechtlich den Fahrrädern gleichgestellt, wenn sich der Elektromotor nur beim Treten in die Pedale einschaltet und bei einer Geschwindigkeit von 25 km/h automatisch wieder ausschaltet. Der Motor darf nur zur Tretunterstützung dienen und nicht ohne Treten in die Pedale funktionieren. Geschwindigkeiten über 25 km/h dürfen ausschließlich mit eigener Kraft des Fahrers erreicht werden. Nebenbei muss das Fahrzeug natürlich auch den anderen Vorschriften der StVO, die auf ein Fahrrad zutreffen wie Klingel, Reflektoren, 2 getrennte Bremssysteme etc., entsprechen.

Die maximale Leistung des Motors darf in Österreich 600 Watt nicht übersteigen. Bei einer höheren Leistung würde das Elektrofahrrad oder der Elektroscooter nicht mehr als Fahrrad, sondern als Moped gelten und somit andere Gesetze und Vorschriften zur Anwendung kommen. In vielen Ländern gelten aber auch bereits ab einer Motorleistung von mehr als 250 Watt strengere Regelungen als in Österreich.

Was bei Vorschriften und Einschränkungen für Führerschein, Helmpflicht, Zulassung und Radwegbenützung in anderen Ländern vorgegeben wird, ist in der folgenden Übersicht zusammengefasst.

Österreich:

Maximale Motorleistung von 600 Watt und Motorzuschaltung bis zur maximalen Geschwindigkeit von 25 km/h:

– Führerschein: NEIN
– Helmpflicht: NEIN (Kinder bis 12 Jahre JA – in Niederösterreich bis 15 Jahre JA)
– Zulassung: NEIN
– Radwegbenützung: JA
– Straßenbenützung: JA

Für alle anderen E-Fahrräder/E-Bikes mit höherer Motorleistung und höherer Geschwindigkeit gelten strengere Bestimmungen.

Deutschland:

[22.5.2019] Die neue eKFV (Elektrokleinstfahrzeugverordnung):

E-Scooter müssen alle folgende Merkmale aufweisen:

  • max. Geschwindigkeit 20 km/h
  • 2 unabhängig voneinander wirkende Bremsen
  • Vorder- sowie Rücklichter aus der K-Kategorie
  • Frontstrahler aus der K-Kategorie
  • Rückstrahler aus der Z Kategorie
  • eine Lenkstange
  • keinen Sitz
  • ein Typenschild mit ABE Nummer (Allgemeiner Betriebserlaubnis) und dem Aufdruck „Elektrokleinstfahrzeug“
  • max. Abmessungen von 200 x 70 x 140 cm (LxBxH)
  • max. 55kg Gewicht
  • Typenprüfung vom Kraftfahrtbundesamt

Fahrzeuge welche nicht alle oben genannten Punkte aufweisen sind definitiv nicht zugelassen und dürfen auch weiterhin nicht legal am Straßenverkehr teilnehmen. Es gibt hier keinerlei Ausnahmen oder andere Regelungen!

Maximale Motorleistung von 500 Watt oder 1.400 Watt wenn 60% der Motorleistung für gyroskopische Systeme (z.B. Segway) verwendet werden.

– Führerschein: NEIN
– Helmpflicht: NEIN
– Mindestalter: 14 Jahre
– Zulassung (Versicherungsaufkleber): JA
– Radwegbenützung: JA
– Straßenbenützung (Wenn kein Radweg vorhanden ist): JA

Für Fahrzeuge die nicht der eKFV entsprechen gilt:

Maximale Motorleistung von 250 Watt und Motorzuschaltung bis zu einer maximalen Geschwindigkeit von 25 km/h:

– Führerschein: NEIN
– Helmpflicht: NEIN
– Zulassung (Versicherungskennzeichen): NEIN
– Radwegbenützung: JA
– Straßenbenützung: JA

Maximale Motorleistung von 500 Watt und Motorzuschaltung bis zu einer maximalen Geschwindigkeit von 45 km/h:

– Führerschein: JA – Klasse AM
– Helmpflicht: JA
– Zulassung (Versicherungskennzeichen): JA
– Radwegbenützung: NEIN
– Straßenbenützung: JA

Für alle anderen E-Fahrräder/E-Bikes mit höherer Motorleistung und höherer Geschwindigkeit gelten strengere Bestimmungen.

Italien:

Maximale Motorleistung von 250 Watt und Motorzuschaltung bis zu einer maximalen Geschwindigkeit von 20 km/h:

– Führerschein: NEIN
– Helmpflicht: NEIN
– Zulassung: NEIN
– Radwegbenützung: JA
– Straßenbenützung: JA

Es ist gestattet, einen Anhänger zu ziehen, nur muss die Leistung der Bremsen in diesem Falle höheren Belastungen standhalten.

Für alle anderen E-Fahrräder/E-Bikes mit höherer Motorleistung und höherer Geschwindigkeit gelten strengere Bestimmungen.

Slowenien:

Maximale Motorleistung von 250 Watt und Motorzuschaltung bis zur maximalen Geschwindigkeit von 25 km/h:

– Führerschein: NEIN
– Helmpflicht: NEIN (Kinder bis 15 Jahre JA)
– Zulassung: NEIN
– Radwegbenützung: JA
– Straßenbenützung: JA

Für alle anderen E-Fahrräder/E-Bikes mit höherer Motorleistung und höherer Geschwindigkeit gelten strengere Bestimmungen.

Kroatien:

Maximale Motorleistung von 250 Watt und Motorzuschaltung bis zur maximalen Geschwindigkeit von 25 km/h:

– Führerschein: NEIN
– Helmpflicht: NEIN (Kinder bis 16 Jahre JA)
– Zulassung: NEIN
– Radwegbenützung: JA
– Straßenbenützung: JA

Für alle anderen E-Fahrräder/E-Bikes mit höherer Motorleistung und höherer Geschwindigkeit gelten strengere Bestimmungen.

Ungarn:

Maximale Motorleistung von 300 Watt und Motorzuschaltung bis zur maximalen Geschwindigkeit von 25 km/h:

– Führerschein: NEIN
– Helmpflicht: NEIN
– Zulassung: NEIN
– Radwegbenützung: JA
– Straßenbenützung: JA

Für alle anderen E-Fahrräder/E-Bikes mit höherer Motorleistung und höherer Geschwindigkeit gelten strengere Bestimmungen.

Schweiz:

Maximale Motorleistung von 500 Watt und ohne menschliche Muskelkraft 20 km/h und mit Tretunterstützung bis zu einer maximalen Geschwindigkeit von 25 km/h:

– Führerschein: NEIN
– Helmpflicht: NEIN
– Zulassung (Versicherungskennzeichen): NEIN
– Radwegbenützung: JA
– Straßenbenützung: JA

Maximale Motorleistung von 1000 Watt und ohne menschliche Muskelkraft 30 km/h und mit Tretunterstützung bis zu einer maximalen Geschwindigkeit von 45 km/h:

– Führerschein: JA
– Helmpflicht: JA
– Zulassung (Versicherungskennzeichen): JA
– Radwegbenützung: Ja
– Straßenbenützung: JA

Für alle anderen E-Fahrräder, E-Bikes und E-Scooter mit höherer Motorleistung und höherer Geschwindigkeit gelten strengere Bestimmungen und in nahezu allen Fällen eine Zulassungs- und Versicherungspflicht.

Frankreich:

Maximale Geschwindigkeit von 25 km/h:

– Führerschein: NEIN
– Helmpflicht: NEIN
– Zulassung (Versicherungskennzeichen): JA
– Radwegbenützung: JA
– Straßenbenützung: JA

Spanien:

Maximale Geschwindigkeit von 25 km/h wobei jede Region eigene Regeln hat:

– Führerschein: NEIN
– Helmpflicht: NEIN (Kinder bis 16 Jahre JA)
– Zulassung: NEIN
– Radwegbenützung: JA
– Straßenbenützung: JA

Niederlande:

Laut unserer Information sind E-Scooter in den Niederlanden einem Moped gleich gesetzt und unterliegen den selben Bestimmungen. D.h. ohne Fahrerlaubnis, Anmeldung und Versicherung sind sie nicht erlaubt!