41. KFG-Novellen Chaos

Die 41. Kraftfahrzeug-Novelle:

Die 41. KFG Novelle vom 20.4.2023 ist der Schrecken aller E-Scooter Besitzer in Österreich und verunsichert zusätzlich noch jeden der Elektromobilität neu anschaffen möchte. Sicherheitshalber hinterlässt sie auch eine Spur der völligen Verwirrung bei allen Händlern die korrekte und verantwortungsvolle Informationen an Kunden weitergeben sowie ordnungsgemäße Produkte vertreiben möchten. Damit nicht genug öffnet sie eine Tür für die Exekutive etwas zu kontrollieren das ohne besondere technische Ausstattung wie z.B. von einem Prüflabor weder vom Kunden noch vom Händler und auch nicht von der Polizei vor Ort gemessen bzw. festgestellt werden kann.

Was ist geschehen und warum dieses Chaos?

Der Nationalrat hat im 35. Bundesgesetz, mit dem das Kraftfahrgesetz 1967 geändert wurde (41. KFG-Novelle) in seiner unendlichen Weisheit und vermutlich völliger Ahnungslosigkeit worum es überhaupt geht bzw. technisch zu verstehen was dies bedeutet folgenden Satz geändert:

1. § 1 Abs. 2a Z 1 lautet:

Vorher:

„1. eine höchste zulässige Leistung von nicht mehr als 600 Watt und“

Nachher:

„1. einer Nenndauerleistung von nicht mehr als 250 Watt und“

Damit hat der Nationalrat still und leise ein Gesetz beschlossen, dass schlagartig 95% der derzeit in Österreich im Umlauf befindlichen Elektrokleinstfahrzeuge wie E-Scooter, E-Lastenräder, E-Transporträder, E-Quads, Elektromobilitätshilfen und sogar den alten Segway für illegal erklärt. Übrig bleiben nur noch die billigsten, leistungsschwächsten chinesischen Produkte am Markt, die möglicherweise dieser Regelung entsprechen. Wobei nicht einmal das kann man derzeit mit Sicherheit behaupten, denn es gibt keine gültigen Messungen die dies bestätigen oder dementieren würden. Der Hersteller druckt irgendeine Leistungsangabe auf eine bunte Schachtel und behauptet: Das ist die Leistung unseres Produktes. Um welche Leistung es sich dabei handelt und ob diese den Anforderungen in Österreich entspricht ist dem Hersteller völlig egal. Im Gegenteil, es wird gerne die höchstmögliche Leistung angegeben da das Gerät ja als besonders leistungsstark beworben werden soll. In Mitteleuropa hat sich aufgrund der gesetzlichen Regelungen der einzelnen EU-Länder die Angabe von 500 Watt und 600 Watt verbreitet.

Zum technischen Hintergrund:

Es gibt in der Elektrotechnik bei einem Elektromotor eine Vielzahl von unterschiedlichen Leistungen die genau gemessen und festgestellt werden können. Sei es die elektrische oder mechanische Leistung. Während man nur jahrelang von einer höchst zulässigen Gesamtleistung von 600 Watt ausgegangen ist hat sich dies nun mit der 41. KFG-Novelle plötzlich auf die Nenndauerleistung von 250 Watt geändert. Diese Leistung kann allerdings nur jemand korrekt messen, der über die technischen Mittel verfügt und das Fachwissen dazu hat. Im Falle eines Elektroscooters ist das der Hersteller, ein privates Prüflabor oder die jeweilige Prüfstelle der Landesregierung. Um welche Leistung (Nenndauerleistung, Höchstleistung etc.) es sich auf dem in dieser Fahrzeugklasse NICHT vorgeschriebenen Leistungsschild handelt ist in den meisten Fällen unsicher außer der Hersteller gibt das definitiv an.

Die rechtlichen Auswirkungen:

Der Betrieb eines zulassungsfreien E-Scooter, E-Quad, E-Transportrad oder E-Bike ist im öffentlichen Raum nur mehr erlaubt wenn das Gerät eine maximale Nenndauerleistung von 250 Watt und eine maximale Bauartgeschwindigkeit von 25 km/h nicht übersteigt!

Damit werden schlagartig alle Produkte die mehr als 250 Watt Dauernennleistung aufweisen illegal egal wann das Gerät gekauft wurde wobei hier noch rechtlich geklärt bzw. von der Justiz abgeklärt werden muss ob dies wirklich so ist, denn zum Zeitpunkt des Kaufes durfte das Gerät legal in Österreich im Straßenverkehr bewegt werden.

Die Exekutive kann sie somit jederzeit Strafen und ihr Gerät zum Moped erklären, das sie illegal ohne Zulassung, Nummerntafel, Pickerl, Helm usw. verwenden. Wie wir schon 2022 bei den elektrischen Einrädern gesehen haben kann dies zu Verwaltungsstrafen bis EUR 2.400,- und sogar zum angedrohten Entzug der möglicherweise vorhandenen Lenkerberechtigung führen.

Noch viel schlimmer als eine Strafe der Polizei sind allerdings die Auswirkungen beim Versicherungsschutz im Falle eines Unfalls. Viele BenutzerInnen sind im Zuge der abgeschlossenen Haushaltsversicherung bei der Benützung eines Fahrrades (oder rechtlich gleichgestelltem Fahrzeug) haftpflichtversichert. Entspricht das verwendete Produkt bei einem Unfall nun plötzlich nicht mehr den gesetzlichen Vorschriften sind sie nicht haftpflichtversichert!!! Ein Umstand, den die Versicherungen bzw. deren Sachverständige sicher sofort umsetzen werden und sie so im Ernstfall plötzlich vor gewaltigen finanziellen Problemen stehen können.

Die realen Auswirkungen:

Einen Elektroscooter mit realen 250 Watt Nenndauerleistung wird man in Österreich vermutlich mehr tragen müssen als man mit ihm fahren kann, denn bei 90 kg noch eine Steigung von 15% zu überwinden wird bei dieser Leistung vermutlich zum Abenteuer.

Laut Kundeninformationen werden diese 250 Watt Dauernennleistung in Wien schon fleissig von der Exekutive kontrolliert und geahndet. Da Geräte in dieser Fahrzeugklasse aber kein Typenschild besitzen müssen, die Angabe auf einem möglicherweise vorhandenen Typenschild irgendeine Leistungsangabe des chinesischen Herstellers ist, der Kunde und auch die Polizei vor Ort keine Möglichkeit haben die tatsächliche Nenndauerleistung des Gerätes überprüfen zu können, wäre es interessant wie die Polizei derzeit vor Ort eine höhere als die tatsächliche Nenndauerleistung von maximal 250 Watt eines Fahrzeuges ermittelt.

Momentan einen neuen Elektroscooter oder andere Elektromikromobilität zu kaufen ist ein wenig spannend, denn als Kunde können sie nicht überprüfen welche maximale Dauernennleistung das Gerät hat und auch der Händler kann ihnen diese Information nicht geben außer er hat einen äußerst zuverlässigen Lieferanten der ihm das garantiert. 95% der Produkte kommen aus China und hier sind die Angaben bzüglich Leistung vermutlich alle nicht korekt.

Derzeit mit einem gebrauchten E-Scooter zu fahren, der verkauft wurde als die Gesetzeslage noch anders war ist genau so unsicher, denn sie wissen nicht, was die Polizei bei der nächsten Kontrolle behauptet und welche Strafe sie wegen dieser Behauptung erhalten werden.

Welchen E-Scooter soll bzw. kann man denn nun kaufen?

Kaufen können sie grundsätzlich jedes Gerät allerdings wird es über 250 Watt Nenndauerleistung sofort zum Elektrokraftrad und ist damit zulassungspflichtig, benötigt eine Nummertafel, die richtige Lenkererlaubnis und auch das Tragen eines Helms ist verpflichtend. Diese Anmeldung ist auch nur möglich wenn das Gerät über sogenannte COC-Papiere verfügt. Melden sie das Gerät nicht an oder ist es aufgrund fehlender Papiere überhaupt nicht möglich es an zu melden dürfen sie es im öffentlichen Raum nicht benützen!

Ein guter Fachhändler aus Österreich wird sie über die aktuelle Gesetzeslage informieren und ihnen die Vor- und Nachteile des E-Scooters in Bezug auf die Rechtslage erklären. Ein schlechter Händler oder ein Onlinehändler wird ihnen einfach das Gerät verkaufen und sie ihrem Schicksal überlassen. Beziehen sie das Gerät aus dem EU-Ausland wird die österreichische Gesetzeslage dem Verkäufer völlig egal sein. Kaufen sie ein Gerät ausserhalb der EU (Alibaba & Co) kommt im Falle eines Problems auch noch hinzu, dass sie als Importeur die volle Haftung selber tragen müssen. Enspricht das Gerät nicht den Vorschriften der EU greift auch kein Versicherungsschutz. D.h. keine Haftpflichtversicherung im öffentlichen Raum selbst wenn das Gerät 250 Watt Dauernennleistung hat und wenn der E-Scooter sich z.B. beim Laden in ihrem Reihenhaus entzündet und dabei nicht nur ihr Haus sondern auch gleich die der Nachbarn abbrennen haben sie keine Haushaltsversicherung!

Wir als FunShop Wien können derzeit keine einzigen E-Scooter anbieten der der neuen Gesetzeslage entspricht, denn Geräte in dieser Spielzeugklasse bieten wir nicht an.