E-Scooter

In Österreich gilt ein Elektroscooter bis 25 km/h und weniger als 600 Watt rechtlich als Elektrofahrrad. Über 600 Watt oder 25 km/h ist eine Zulassung zum Straßenverkehr und eine Versicherung notwendig. Mit dem Scooter kleiner 600 Watt ist somit der Radweg zu benutzen und wenn dieser nicht vorhanden ist, die Fahrbahn. Die Benützung des Gehsteigs ist mit dem E-Scooter außer zum Zu- und Abfahren, nicht erlaubt.

Ausrüstung

Für den Elektroscooter gelten die gleichen Ausrüstungsvorschriften wie für ein Fahrrad:

  • Warneinrichtung wie Glocke, Hupe oder dergleichen
  • Beleuchtung nach vorne mit weißem oder hellgelben Licht
  • Beleuchtung nach hinten mit rotem Licht

Ausnahme: Die Beleuchtungseinrichtung vorne und hinten darf bei allen anderen Rädern (welche damit im Gesetzestext auch immer gemeint werden), die bei Tag und guter Sicht verwendet werden entfallen.

  • Reflektoren vorne weiß und hinten rot, sowie seitlich gelb. Jeweils mindestens 20cm² groß

Eine Schutzausrüstung bestehend aus Helm sowie Handgelenks-, Knie- und Ellbogenschützer wird von uns empfohlen, ist aber laut Gesetzt nicht vorgeschrieben.

Strafen

Ist man als Scooter-Fahrer trotzdem auf dem Gehsteig unterwegs, riskiert man bis zu 726 Euro Strafe. In der Regel wird aber ein Organmandat von 36 Euro verhängt. Außerdem muss sich auch ein Scooter-Fahrer an die Promillegrenze von 0,8 halten.

Die Strafsätze bei Übertretung:

  • ab 0,8 Promille (0,4 mg/l Atemluft) – EUR  800 bis EUR 3.700
  • ab 1,2 Promille (0,6 mg/l Atemluft) – EUR 1.200 bis EUR 4.400
  • ab 1,6 Promille (0,8 mg/l Atemluft) – EUR 1.600 bis EUR 5.900
  • Verweigerung des Alkotests – EUR 1.600 bis EUR 5.900

Telefonieren auf dem Scooter:

  • Telefonieren beim Scooterfahren ist verboten
  • Ausnahme: Telefonieren mit Freisprecheinrichtung.
  • Bei Verstoß droht eine Strafe von 50 Euro bis 72 Euro.

Drogen und Scooterfahren:
Auch wer in einem durch Drogen beeinträchtigten Zustand einen Elektroscooter lenkt, muss mit Strafe zwischen EUR 800 und EUR 3.700 rechnen.

Sonstige Verstöße:
Wer sonst die Regeln über den Fahrradverkehr in der Straßenverkehrsordnung missachtet oder gegen die Fahrradverordnung verstößt, wird mit Strafe bis EUR 726 bestraft.
Dieser allgemeine Strafrahmen gilt für Verstöße gegen Verkehrsregeln wie:

  • falsche Fahrtrichtung in der Einbahn oder auf dem Radweg
  • Nebeneinanderfahren auf der Fahrbahn ohne Trainingsfahrt
  • unbeleuchtet trotz schlechter Sichtverhältnisse
  • Vorschlängeln zwischen angehaltenen Fahrzeugen, obwohl zu wenig Platz ist
  • Radfahren am Gehsteig
  • Behinderung von Fußgängern oder Skatern am Schutzweg

Mindestalter

Das Mindestalter, ab dem man ohne Begleitung eines Erwachsenen mit einem Elektro-Scooter im Straßenverkehr unterwegs sein darf beträgt 12 Jahre.

Haftung

Gerade wenn man mit dem Scooter noch nicht so vertraut ist, kann es passieren, dass man ein parkendes Auto streift oder mit einem Radfahrer/Fußgänger kollidiert. Grundsätzlich wird in so einem Fall die Privathaftpflichtversicherung (meist in der Haushaltsversicherung enthalten) wirksam. Sie greift auch für Schäden, die Kinder der versicherten Person verursachen, wenn diese unter 18 Jahren sind. Hat man keine Versicherung, muss man den Schaden zur Gänze aus der eigenen Tasche bezahlen.

10 Gedanken zu „E-Scooter

  1. Is it allowed to ride Inmotion l6 and inmotion lively scooter on roadways in Austria?

    1. Dear Mr. Banakar,

      yes, the Inmotion L6 and the new Inmotion Lively are allowed to ride on the streets here in Austria.

      With kind regards from Vienna

      The FunShop-Team

  2. Hallo
    Wo darf man in österreich mit dem sx E-Scooter fahren, Radweg oder straße? Wieviel Leistung darf der Motor haben? Würde bei meinem gerne einer stärkeren Motor reinbauen aber trotzdem nur 25 km/h fahren. Damit er bessere Leistung beim bergauf fahren hat.
    Kenne mich bei Technik null aus.
    Bitte helft mir
    Danke lg alex

    1. Die Höchstgeschwindigkeit eines E-Scooter ohne ihn anmelden zu müssen beträgt in Österreich 25 km/h und die maximale Leistung 600 Watt. Elektroscooter mit diesen Maximalwerten dürfen laut StVO überall dort verwendet werden wo auch die Benutzung eines Fahrrades erlaubt ist. Es gilt keine Helmpflicht (wie empfehlen es trotzdem) und das Fahren ist ab 12 Jahren (mit Fahrradführerschein ab 10 Jahren) erlaubt. Wir empfehlen frühestens 14 Jahre.

      Die Verwendung eines stärkeren Motors bedingt eine Anmeldung des Fahrzeuges sowie eine Nummerntafel und eine Helmpflicht.

  3. Habe gelesen, dass in Österreich das Gesetz geändert wird und e-scooter nur noch auf radwegen aber NICHT mehr wie ein fahrrad oder e-bike auf straßen verwendet werden dürfen.
    Stimmt das?

    1. Der derzeitigen Regierung sind sicher die lustigsten Dinge zuzutrauen und zuständige Stellen in der Verwaltung glänzen ja besonders bei diesem Thema immer wieder durch völlige Ahnungslosigkeit der Materie. Auch wirkt es bei manchen Aussagen von wichtigen Personen so, als könnte in Österreich jedes Bundesland bzw. jede Stadt nach Lust und Laune Entscheidungen bezüglich E-Mobilität treffen ohne auf Bundesgesetze zu achten.

      Wenn allerdings ein E-Scooter der Straßenverkehrsordnung entspricht muss zuerst einmal diese abgeändert werden, damit dieses Fortbewegungsmittel nicht dort verwendet werden darf wo z.B. auch ein Fahrrad, E-Bike etc. gesetzeskonform eingesetzt werden kann. Nachdem derzeit allerdings sogar alle Leihscooter in Wien nicht der StVO entsprechen und trotzdem völlig problemlos verwendet werden dürfen, ist die momentane Lage völlig entspannt.

      Anders ist die Situation in Deutschland. Dort wird geplant die E-Scooter nur bis 20 km/h, mit Nummerntafel, Helmpflicht und Blinker zu erlauben.

      Mit freundlichen Grüßen

      Das FunShop-Team

  4. Hallo, wie sieht es in Kroatien mit einem E-Scooter ohne Strassenzulassung aus? Ist diese zwingend notwendig? Welche Kriterien müssen erfüllt werden? Wie sieht es mit dem Mindestalter für Kinder aus? Danke für ihre Hilfe. Bin am SXT interessiert.

    1. Laut unseren Informationen gelten diese Bestimmungen in Kroatien:

      Maximale Motorleistung von 250 Watt und Motorzuschaltung bis zur maximalen Geschwindigkeit von 25 km/h:

      – Führerschein: NEIN
      – Helmpflicht: NEIN (Kinder bis 16 Jahre JA)
      – Zulassung: NEIN
      – Radwegbenützung: JA
      – Straßenbenützung: JA

      Für alle anderen E-Fahrräder/E-Bikes/E-Scooter mit höherer Motorleistung und höherer Geschwindigkeit gelten strengere Bestimmungen.

      Wir haben versucht das auf dieser Webseite zusammen zu stellen und laufend zu aktualisieren:

      https://www.funshop.at/stvo/e-bike-im-ausland/

  5. Hallo,
    wie sieht es denn aktuell mit E-Longboards aus? Gibt es hier eine gesetzliche Regelung die sich von nicht-elektrischen Longboards unterscheidet?

    Vielen Dank!
    LG Flo

    1. Die Frage ist rechtlich nicht so einfach zu beantworten. Ein Skateboard oder ein Longboard ist in Österreich ein fahrzeugähnliches Spielzeug und darf am Gehsteig mit Schrittgeschwindigkeit, in Wohnstraßen und natürlich auf Privatgelände verwendet werden.

      Ein elektrisches Skate- oder Longboard fällt eigentlich in die gleiche Kategorie obwohl Leistung und Geschwindigkeit wesentlich höher sind. Es gibt aber keine Reglementierung für diese Parameter im Gesetz, da die Grenze mit maximal 25 km/h und 600 Watt nur für Räder und Scooter gilt aber nicht für fahrzeugähnliches Spielzeug.

      Die Verwendung eines elektrischen Longboards ist somit im rechtlichen Graubereich und verantwortungsvoll möglich.

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