In Deutschland ist das Betreiben eines eFoil, Jetboard oder ähnlichem Wasserfahrzeug wesentlich einfacher als in Österreich, da der Gesetzgeber nicht so planlos agiert und Elektromobilität gefördert statt sinnlos unterbunden wird. Alle Fahrzeuge über einer Motorleistung von 2,2 kW sind auf Binnengewässer kennzeichnungspflichtig und für die notwendige Haftplflichtversicherung benötigt man eine Zulassung der “Wasserstraßen und Schiffsverwaltung” des Bundes wobei diese durch die Schifffahrtsämter des Landkreise vertreten wird.
Für die Zulassung benötigt man eine CE Kennzeichnung des Produktes und eine Konformitätserklärung.
Man erhält dann ein Zulassung als Elektroboot sowie ein Kennzeichen für Kleinfahrzeuge, dass auf dem Board angebracht werden muss. Damit darf man sich auf allen Gewässern auf denen dies erlaubt ist frei bewegen.
Auf dem Meer (Nordsee und Ostsee) ist keine Kennzeichnungspflicht vorgeschrieben.
Hier zur rechtlichen Situation von eFoils und Jetboards in Österreich.